Vorsorgevollmacht

Ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter können Gründe sein, warum Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern. In diesem Fall ist es möglich, die Vollmacht durch eine Vorsorgevollmacht z. B. an den Ehepartner oder ein Kind zu übertragen. Wenn keine Vorsorgevollmacht existiert, setzt ein Gericht einen Betreuer für die geschäftsunfähige Person ein. Dabei werden oft professionelle Betreuer eingesetzt, um Abhängigkeiten und Missbrauch durch potentielle Erben zu verhindern. Für die Betroffenen ist es häufig schlimm, sich komplett auf einen wildfremden Menschen verlassen zu müssen. Beugen Sie dem mit einer Vorsorgevollmacht vor und tun Sie es rechtzeitig. Nur wenn die Vollmacht im Vollbesitz der geistigen Kräfte unterzeichnet wurde, hat sie Gültigkeit. Lassen Sie sich am besten von einem Notar oder Fachanwalt beraten.