Patientenverfügung

Wir sind es gewohnt, Entscheidungen im Leben selbst zu treffen. Was aber passiert, wenn wir es nicht können, weil wir nicht in der Lage sind, uns zu äußern? Die Situation kann durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit jeden Menschen in jedem Alter treffen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig zu überlegen, wo die Grenzen der medizinischen Behandlung sein sollen. Eine Patientenverfügung legt genau das fest. Sie bestimmen darin z. B., ob lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden sollen, ob also eine künstliche Beatmung oder Ernährung stattfinden darf oder Wiederbelebungsversuche durchgeführt werden dürfen. Da eine Patientenverfügung gewisse formale Vorgaben erfüllen muss, um rechtlich bindend zu sein, empfiehlt es sich sehr, fachlichen Rat einzuholen, z. B. bei einem Notar oder Rechtsanwalt.

Informationen des Bundesministeriums der Justiz zur Patientenverfügung und eine Vorlage zur Erstellung finden Sie hier:

 

Broschüre Patientenverfügung