Testament

Wer in Deutschland kein Testament erstellt, dessen Nachlass wird entsprechend dem deutschen Erbrecht geregelt. Dieses sieht vor, dass ein Erbe unter den Nachkommen und ggf. dem  Partner aufgeteilt wird. Wenn Sie Ihr Vermögen anders aufteilen oder bestimmte Personen und Organisationen berücksichtigen möchten, müssen Sie ein Testament erstellen. In diesem können Sie allgemein oder sehr detailliert festlegen, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll.

Dabei ist es unumgänglich, den Partner und die direkten Nachkommen zumindest für einen Pflichtteil zu berücksichtigen. Wenn Sie weder Partner noch direkte Nachkommen haben, können Sie frei bestimmen, wem Sie Ihr Vermögen vermachen. Da Erbstreitigkeiten nicht selten und oft sehr leidenschaftlich geführt werden, empfiehlt es sich, einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen, um die rechtlich einwandfreie Formulierung des Testaments zu gewährleisten.

Informationen des Bundesministeriums für Justiz zum Erbrecht:

 

Broschüre Testament